Willkommen beim MFV-Marktschorgast

Flugordnung

Flugordnung

Ordnung muss sein, auch oder gerade beim Modellfliegen. Haben wir es hier doch oftmals mit großen Modellen zu tun welche kein Kinderspielzeug mehr sind. Um also Unfällen vorzubeugen, die Umwelt zu schonen und unsere Nachbarn nicht zu Verärgern hier nun die aktuelle Flugordnung des Modellbauverein Marktschorgast e.V.

Flugordnung 03/2016

§1.) Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört wird.

§2.) Der Modellflugplatz ist zugelassen für alle Flugmodelle bis zu einem Gesamtgewicht von 25Kg.

§3.) Für erlaubnispflichtige Modelle gelten folgende Aufstiegszeiten: Täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Innerhalb dieses Zeitraumes für Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren an Sonn- und Feiertagen aber nur von 9 Uhr – 13 Uhr und von 15 Uhr bis 20 Uhr. An Werktagen von 8 Uhr – 20 Uhr. Am Karfreitag, Volkstrauertag, Fronleichnam und am Totensonntag dürfen keine Modelle mit Verbrennungsmotoren gestartet werden. Der Vereinsvorstand kann für einzelne Flugmodelle ohne Verbrennungsmotor bis 5 kg Gesamtmasse den Betrieb auch in der Zeit nach Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang zulassen, wenn die verwendeten Modelle die gesetzlichen Anforderungen an die von Luftfahrzeugen zu führenden Lichter erfüllen.

§4.) Zwischen den Flugmodellen und Drittpersonen innerhalb des Aufstieggeländes (z.B. Spaziergänger, Feldarbeiter) muß stets ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Hierbei sind auch das Gewicht und das Betriebsverhalten der Modelle wie z.B. Geschwindigkeit, Steuerungsfähigkeit, etc. zu berücksichtigen. Das Anfliegen sowie das Überfliegen von Personen und Tieren ist nicht zulässig. Soweit sich auf Grundstücken außerhalb des ausgewiesenen Flugraumes Personen aufhalten, dürfen diese nicht überflogen werden. Der land- und forstwirtschaftliche Verkehr darf durch den Flugbetrieb und durch parkende Fahrzeuge der Modellflieger und eventueller Zuschauer nicht behindert werden.

§5.) Der Betrieb von erlaubnispflichtigen Flugmodellen (Flugmodelle über 5 kg Gesamtmasse oder Flugmodelle mit Kolbenverbrennungsmotor oder Turbine jeden Gewichts) darf nur innerhalb des in Anlage 2 zum Erlaubnisbescheid ausgewiesenen Flugraums stattfinden. Andere Modelle können auch außerhalb dieses Flugraumes betrieben werden, nicht aber über dem Park-, Aufenthalts- und Vorbereitungsraum.

§6.) Das Flugzeugmodell muß während der gesamten Flugdauer ständig vom Piloten beobachtet werden können. Es hat anderen bemannten Luftfahrzeugen stehts auszuweichen.

§7.) Jeder am Flugbetrieb teilnehmende Pilot muß im Flugbuch eingetragen sein.

§7.1) Flugbetrieb ohne Flugleiter
Für den Flugbetrieb ohne Flugleiter sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- es dürfen nur Modelle bis 5kg Fluggewicht mit/ohne Elektroantrieb betrieben werden.
- es dürfen sich nur Vereinsmitglieder des MFV Marktschorgast e.V. auf dem Fluggelände aufhalten.
- es dürfen sich nur Personen auf dem Fluggelände aufhalten, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.
- es dürfen sich max. zwei Personen auf dem Fluggelände aufhalten, wenn der Flugbetrieb mit Modellen mit Verbrennungsmotor und /oder über 5kg Fluggewicht durchgeführt wird.
In allen anderen Fällen gilt der §7.2 der Flugordnung.

§7.2) Flugbetrieb mit Flugleiter
Werden die unter §7.1 aufgeführten Punkte nicht erfüllt ist der Flugbetrieb nur mit einem Flugleiter gestattet. Dieser ist von den anwesenden Personen zu bestimmen und ins Flugbuch einzutragen. Den Anweisungen der Flugleiters sind unbedingt Folge zu leisten. Der Flugleiter überwacht den Flugbetrieb, prüft die Eintragungen im Flugbuch und hat dafür Sorge zu leisten, daß ein sicherer Flugbetrieb, auch für Dritte, auf dem Fluggelände gewährleistet ist. Verlässt der Flugleiter das Fluggelände ist nach den oben aufgeführten Vorgaben ein neuer Flugleiter zu bestimmen und ins Flugbuch einzutragen. Der Flugleiter darf nicht am aktiven Flugbetrieb teilnehmen. Ein Wechsel des Flugleiters ist jederzeit möglich und ist im Flugbuch einzutragen. Die Aufgaben des Flugleiters kann nur ein aktives Mitglied des MFV Marktschorgast e.V. übernehmen. Tagesmitgliedschaften sind davon ausgeschlossen.
Folgende Eintragungen sind im Flugbuch durchzuführen:  Tagesdatum  Name des Flugleiters Uhrzeit von - bis  Name des Piloten  Antriebsart des Modells  Fernsteuerkanal  Start- und Landezeit beim Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennungsmotor  Bei Lehrer-/Schülerbetrieb Startzeit, Landezeit und der Name des Flugschülers
Außerdem sind im Flugbuch vom Flugleiter besondere Vorkommnisse wie Abstürze eines Flugmodells, Verletzungen von Personen und Tieren, Beschädigungen von Sachen, Flurschäden, Beschwerden Dritter, usw. einzutragen.

§7.3) Sobald eine Person mit einem erlaubnispflichtigen Flugmodell mit Verbrenner-Motor und/oder über 5kg Gesamtmasse den Flugbetrieb aufnehmen möchte, hat er sich, sofern sich mehr als 2 Personen zielgerichtet am Fluggelände aufhalten, um die Verpflichtung eines Flugleiters zu kümmern.

§8.) Personen mit vollendetem 16. Lebensjahr dürfen alleine ohne Flugleiter fliegen oder die Aufgabe des Flugleiters übernehmen. Voraussetzung hierfür ist eine erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen (Erste-Hilfe-Kurs). Bei Personen, die das 16.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Flugbetrieb nur mit einem Flugleiter erlaubt. Jeder Pilot übernimmt eigenverantwortlich und persönlich Haftung für die durch seinen Flugbetrieb ggf. entstehenden Schäden die durch eine gültige Modellhaftpflichtversicherung abgedeckt sein müssen. Das Fluggelände muß bei Flugbetrieb ungehindert für Kraftfahrzeuge (Notarzt, etc) erreichbar sein.

§9.) Es darf jeweils nur ein verbrennungsmotorbetriebenes Flugmodell auf dem Modellflugplatz tagsüber außerhalb der Ruhezeiten betrieben werden. Die Flugzeit des Flugmodells mit Turbinenantrieb darf 6h und die des Flugmodells mit Kolbenmotor 8h je Tag nicht überschreiten.
Es dürfen nur Flugmodelle eingesetzt werden die folgende Emissionspegel nicht überschreiten:  78 dB(A) / 25 m für Flugmodelle mit Turbinenantrieb  69 dB(A) / 25m für Flugmodelle mit Kolbenmotoren
Für jedes eingesetzte Flugmodell mit Verbrennungsmotor muß von der Vorstandschaft ein Lärm-Pass beantragt und ausgestellt werden. Lärmpässe sind immer mitzuführen und sind auf Verlangen vorzuzeigen. Flugmodelle mit Verbrennungsmotor ohne Lärmpass, sowie Flugmodelle mit Verbrennungsmotor, die den vorgegebenen Emissionspegel nicht einhalten, bekommen keine Starterlaubnis.

§10.) Zur Fernsteuerung von Modellen dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die eine europäische Zulassung besitzen. Weiterhin müssen alle elektronischen Bauteile, die im Flugmodell verbaut sind, den neuesten Richtlinien der EU entsprechen und zugelassen sein.
Um Doppelbelegungen von Frequenzen zu vermeiden befindet sich auf dem Flugplatz eine Frequenztafel. Hier ist für jede gültige Modellflugfrequenz eine Klammer vorhanden. Jeder eingeschaltete Sender ist durch seine Frequenzklammer zu kennzeichnen.
Modelle über 5kg müssen mit einem nichtbrennbaren Adress-Etikett ausgezeichnet werden.
§11.) Bei Anzeichen von Funkstörungen durch Fremdimpulse ist der Flugbetrieb sofort einzustellen und dies dem Flugleiter mitzuteilen.

§12.) Gastflieger dürfen nur mit Genehmigung des Vorstandes und ausreichenden Versicherungsschutz starten. Durch eine Startgebühr von 3,- Euro wird vom Gastflieger eine Tagesmitgliedschaft erworben.

§13.) Kraftfahrzeuge sind auf den dafür im Lageplan gekennzeichneten Flächen abzustellen. Ein Befahren des Vorbereitungsraumes ist nur zu Be- und Entladezwecken gestattet.

§14.) Alkoholisierten Piloten ist der Flugbetrieb strengstens verboten.

§15.) Camping sowie Lagerfeuer sind nur mit Zustimmung des Vorstandes gestattet.

§16.) Unbefugte Personen, Kinder und Hunde dürfen sich nicht im abgesperrten Bereich des Fluggeländes aufhalten.

Wichtige Telefonnummern
1. Claus Linhardt : 09227 902 703 Mobil : 0171 117 63 64
2. Detlef Fraas: 09227/2553 Mobil: 0173 5894237
3. Polizei : 110
4. Feuerwehr : 112
5. Notruf : 0921 19 222

Die Flugordnung vom 01.03.2011 tritt mit Genehmigung dieser Flugordnung durch das Luftamt Nordbayern außer Kraft.
Gültigkeitsdatum der Flugordnung : 04.2016